Mit Clenbuterol verunreinigtes Fleisch

15 mai 2025

Artikel der NADA

In China, Mexiko und Guatemala besteht die erhöhte Gefahr des unbeabsichtigten Dopings durch den Verzehr von Fleisch, das mit der verbotenen anabolen Substanz Clenbuterol kontaminiert sein kann. Dies ergaben Untersuchungen u.a. des Manfred-Donike-Instituts und des Zentrums für Präventive Dopingforschung der Deutschen Sporthochschule Köln (www.dshs-koeln.de/institut-fuer-biochemie/aktuelles-termine/aktuelles/meldung/meldung/clenbuterol-warning-for-athletes). Deshalb rät die NADA bei Reisen in diese Länder zu besonderer Wachsamkeit bei der Ernährung. Denn grundsätzlich ist jede Sportlerin und jeder Sportler selbst dafür verantwortlich, dass sie oder er ihrem oder seinem Körper keine Substanz zuführt, mit der sie oder er bei einer Dopingkontrolle positiv getestet werden kann. Die Thematik ist mittlerweile seit vielen Jahren bekannt. Durch einen sensiblen Umgang mit dem Thema und entsprechende Anpassungen der Ernährung können derartige Fälle vermieden werden.

Bei großen sportlichen Wettkampfveranstaltungen in oben genannten Ländern kann der jeweils zuständige internationale Sportfachverband möglicherweise Auskunft darüber geben, ob für die Veranstaltung zertifizierte Caterer empfohlen werden, die Clenbuterol-freies Fleisch verarbeiten. Weitestmöglich sollte auf den Verzehr von Fleischprodukten verzichtet werden. Vorschläge für konkrete Alternativen zur Deckung des Eiweißbedarfs durch andere, sichere Proteinquellen sollten – wie auch vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) empfohlen (www.nada.de/Medizin/110224_DOSB_Clenbuterol_Warnung_China.pdf) – über die Ernährungsberaterinnen und -beater der Olympiastützpunkte angefordert werden. Viele Verbände und Vereine sind sensibilisiert für dieses Thema und treffen bei Reisen nach China, Mexiko oder Guatemala entsprechende Vorkehrungen.

Wir weisen weiterhin darauf hin, dass es für Clenbuterol einen Grenzwert im Urin (www.wada-ama.org/tl23_growth_promoters_eng_2021_0.pdf) gibt, der den Umgang mit einer positiven Dopingprobe bestimmt. Auf Basis der heutigen Studienlage wird davon ausgegangen, dass die Konzentration von Clenbuterol im Urin nach dem Verzehr von kontaminiertem Fleisch gering ist. Daher wird eine Clenbuterol-Konzentration von mehr als (>) 5 ng/ml im Urin als ein von der Norm abweichendes Analyseergebnis gewertet. Eine Clenbuterol-Konzentration von oder unter (≤) 5 ng/ml im Urin wird als atypisches Analyseergebnis gewertet. In diesem Fall sind weitere Untersuchungen notwendig, um festzustellen, ob der Verzehr von kontaminiertem Fleisch eine Erklärung für das Ergebnis darstellen kann. Im Rahmen dieser weiteren Untersuchungen kann unter anderem eine Haaranalytik (www.wada-ama.org/en/resources/science-medicine/statistical-significance-of-hair-analysis-of-clenbuterol-to-dicriminate) durchgeführt werden. Können Beweise erbracht werden, dass das Ergebnis aufgrund des Verzehrs von kontaminiertem Fleisch zustande gekommen ist, wird der Fall eingestellt. Können jedoch keine solchen Beweise erbracht werden, wird das Ergebnis als ein von der Norm abweichendes Analyseergebnis gewertet und ein Ergebnismanagement-/ Disziplinarverfahren wird eingeleitet.

Wichtig ist, dass bei einem Nachweis von Clenbuterol in einer Dopingprobe, auch bei vorherigem Aufenthalt in den oben genannten Ländern, das übliche Standardprozedere mit entsprechenden Überprüfungen anläuft und der Beweis erbracht werden muss, dass der Auslöser für ein solches positives Analyseergebnis der unbeabsichtigte Verzehr von kontaminiertem Fleisch ist.

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